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Artikelnummer: 1368

Deutschland 5 DM 1974 Stgl. 25 Jahre Grundgesetz

  • stempelglanz
  • 11,2 g Silber 0.625
  • Ø 29 mm
  • Münze in Münztasche
  • Auflage: 7.750.000 Exemplare
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5 DM Gedenkmünze Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Von den 8.000.000 geprägten Exemplaren wurden 250.000 Münzen in Spiegelglanz und die restlichen in Stempelglanz hergestellt. Die Prägestätte war die Staatliche Prägeanstalt in Stuttgart; die Münze wurde, wie alle folgenden 5-DM-Münzen bis 1979 aus 625er Silber geprägt. Sie war dem 25. Jahrestag des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewidmet.

Auflage: 8.000.000 Stück (davon in Spiegelglanz: 250.000 Stück)Ausgabetermin: Mai 1974Prägestätte: Staatliche Münze StuttgartPrägezeichen: FJahreszeichen: 1974Anlass: 25. JahrestagRandschrift: Die Menschenwürde ist unantastbarKünstler: Hubert A. Zimmermann, Stuttgart

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlandvom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.12.2014 (BGBl. I S. 2438)

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

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