Deutschland 20 Euro Sammlermünze 2019 PP Frauenwahlrecht
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurde von der Frauenbewegung für das Recht von Frauen, die Politik in Deutschland mitzugestalten, gekämpft. Diese Frauen sprengten die Ketten ihrer Herkunft und Erziehung, die sie vorwiegend als Ehefrau und Mutter vorsahen. 1917 gab es erste gemeinsame Aktionen von bürgerlichen und sozialistischen Aktivistinnen, die zu Versammlungen einluden, Petitionen an den Reichstag schrieben und Flugblätter veröffentlichten, was dann schließlich den Durchbruch brachte: am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz in Kraft. Die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 war dann die erste Wahl, an der Frauen als Wählerinnen und Gewählte beteiligt waren. Mehr als 90 Prozent der wahlberechtigten Frauen machten von ihrem Stimmrecht Gebrauch, 300 Frauen kandidierten. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein, ein Frauenanteil von 8,7 Prozent. Zwar war die Wahlbeteiligung von Frauen 2017 mit rund 76 Prozent fast identisch mit der von Männern, der Frauenanteil im Deutschen Bundestag sank jedoch mit knapp 31 Prozent auf das Niveau von 1998. Heutzutage ist weniger als jedes dritte Parlamentsmitglied eine Frau und in zahlreichen Länderparlamenten ist der Frauenanteil mit durchschnittlich einem Drittel rückläufig. Frauen bleiben vor allem in der Kommunalpolitik unterrepräsentiert, da der Frauenanteil nur 25 Prozent beträgt und nur jedes zehnte Rathaus wird von einer Bürgermeisterin geführt. Seit Erreichen des Frauenwahlrechts 1918 waren Frauen in keinem deutschen Parlament gleichberechtigt vertreten und die tatsächlich gleichberechtigte politische Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger steht immer noch aus. Künstlerin: Anne Karen Hentschel, Bremen, Fotograf: Hans-Joachim Wuthenow, Berlin, Copyright © BADV
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: